Die Anpassung der Mietzinse führen Sie mit zwei Funktionen durch:
1) Indexanpassung
Rufen Sie die Funktion „Indexerhöhung prüfen“ auf.
Ihre Mietverträge werden überprüft, ob laut Index und den in den Mietverträgen hinterlegten Bedingungen (Anpassungsgrenze, Schwankungsart) bei einzelnen Verträgen eine Erhöhung möglich ist.
Diese Funktion können Sie monatlich ausführen, falls Sie Mietverträge haben, die nicht zum Jahreswechsel erhöht werden können.
Ist im Feld „Anpassung ab" der Wert „0,0%" hinterlegt, so wird keine Anpassung durchgeführt!
2) Erhöhung von Kategorie-Zins und Mietzins nach §45 MRG
Kategoriezins und Mietzins nach §45 MRG werden jährlich verlautbart.
Sobald diese Werte neu verkündet werden, rufen Sie im Dialog „Mietvertrag“ die Funktion „Mietzins Richtwerte und Kategoriezins aktualisieren“ auf.
Wählen Sie dann die Mietzinsart aus, die Sie erhöhen wollen.
(Sie müssen diese Funktion für jede Mietzinsart starten, zu der Sie Mietverträge haben.)
Geben Sie danach den neuen Wert pro m² für diese Mietzinsart ein.
Die aktuellen Werte finden Sie im Internet unter www.hausbesitzer.at
(Wenn Sie den Wert gleich lassen, wird die Funktion abgebrochen.)
Es werden dann für alle Mietverträge mit der gewählten Mietzinsart die Mieten auf den neuen Wert gesetzt!
ACHTUNG: Die neuen Beträge sind bereits in der nächsten Vorschreibung, die Sie erstellen, enthalten. Soll die Anpassung z.B. erst in den Vorschreibungen des übernächsten Monats wirksam werden, dann erstellen Sie alle Vorschreibungen, für die noch die „alten“ Werte gültig sind, BEVOR Sie die Anpassung durchführen.
Ausdruck der Informationsschreiben zur Mietzinserhöhung:
Sie finden alle Mietverträge, deren Mieten geändert wurden, im Dialog „Mietzinserhöhung durchgeführt“.
Dort können Sie die Informationen über die Erhöhung mit der Funktion „Massendruck Mietzinserhöhung“ ausdrucken.