Im „Mietvertrag“ werden die Vertragsgebühren direkt ausgerechnet. Sie können die Anzahl der Monate und den Prozentsatz bei Abweichungen vom Standardwert beliebig verändern.
Im Feld „Sonstige Verpflichtungen“ erfassen Sie alle Verpflichtungen des Mieters (z.B. verpflichtende Haushaltsversicherung,…), die korrekterweise bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden müssen, als einen Gesamtbetrag. Dieser Wert wird nicht mit der Mietdauer multipliziert!
Im Dialog „Nichtbezahlte MV-Gebühren“ sehen Sie alle Mietverträge, zu denen Sie die Vertragsgebühr noch nicht an das Finanzamt überwiesen haben. Nach erfolgter Überweisung setzen Sie im Mietvertrag die Markierung „MV-Gebühr abgerechnet“.
Der Mietvertrag wird dadurch in der Auswertung der nichtbezahlten Gebühren nicht mehr angezeigt.