Stabilitätsgesetz

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Stabilitätsgesetz

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Geschäftsräume für Mieter die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können nach dem Stabilitätsgesetz nur noch Steuerfrei (0%) vermietet werden.

Dafür steht dann auch für Kosten (Reparaturen, Betriebskosten usw.) der anteilige Vorsteuerabzug nicht mehr zu.

 

D.h. die Vorsteuer aller Aufwendungen müssen im selben Anteil reduziert werden.

Diese Zusatzkosten (statt abzugsfähiger Vorsteuer entstehen nun höhere Nettokosten!) müssen natürlich dem verursachendem Mieter zugeordnet werden. Die anderen Mieter können ja nichts dafür und sollen nicht mit höheren Nettokosten für Betriebskosten belastet werden.

 

Beispiel: Betriebskosten Netto 1000,- Euro, Brutto 1200,- Euro
Annahme: 2 Tops an Ärzte ohne Vorsteuerabzug mit 0% vermietet. Anteil des Tops am Gesamtobjekt einmal  10 Prozent, einmal 5 Prozent, insgesamt daher 15%
D.h. die Vorsteuer muss jeweils um insgesamt 15 Prozent gekürzt werden.

 
Normale Buchung der Betriebskosten:

 

Konto Soll

Konto Haben

Betrag

7113 BK Strom


1000,-

2500 Vorsteuer


200,-


2800 Bank

1200,.

 

 

Automatische Zusatzbuchungen: (Annahme: 20% Abzug)

 

Konto Soll

Konto Haben

Betrag


2500 Vorsteuer

30,-

7800 Aufwand Stabilitätsgesetz (Top 1)


20,-

7800 Aufwand Stabilitätsgesetz

(Top 2)


10,-

 

Dieser Aufwand muss dann bei der Betriebskostenabrechnung dem verursachenden Mieter zugeordnet werden. (Geschieht in der BICI-Software dann automatisch. Wird als „Individuelle Kosten“ zugeordnet)

Durch diese Buchungen werden folgende Ziele erreicht:

 

1.Die Vorsteuer wird korrekt reduziert
2.Die anderen Mieter werden nicht durch höhere Nettokosten belastet. Ihre Betriebskostenabrechnung erhöht sich also nicht.
3.Die Zusatzkosten werden den verursachenden Mietern direkt zugeordnet.

 

Wir benötigen in der Buchhaltung nur ein gemeinsames Aufwandskonto für beide Tops. In der Buchung wird das Top als Zusatzinformation mitgespeichert. Diese Information wird dann bei der Betriebskostenabrechnung automatisch ausgewertet.

 

Hinterlegung in der Bici-Software:

 

Betroffene Mietverträge und Prozente

 

Hinterlegen Sie die Mietverträge mit Ihren Anteilen für den Abzug im Dialog „Haus“ auf der Seite „Stamm 2“ in der Tabelle „Verträge ohne Vorsteuerabzug für Stabilitätsgesetz“

Legen Sie für jeden betroffenen Mietvertrag im Haus eine Zeile an und hinterlegen Sie den passenden Prozentsatz.

 

Stabilitätsgesetz 2

 

 

AufwandsKonto für Gegenbuchung

 

Im Abrechnungskreis können Sie das Aufwandskonto hinterlegen, das als Gegenbuchung zur Vorsteuerkürzung verwendet wird.
Legen Sie z.B. für Betriebskosten ein Konto „BK Aufwand Stabilitätsgesetz“ an und hinterlegen Sie dessen Nummer im Abrechnungskreis  Betriebskosten.

 

Stabilitätsgesetz 3

 

 

Wenn Sie die Kosten an den verursachenden Mieter weitergeben wollen, dann sollten Sie dieses Aufwandskonto sollte ebenfalls dem Abrechnungskreis (z.B. Betriebskosten) zuordnen. So wird diese Buchung dann bei der Abrechnung korrekt berücksichtigt und dem verursachenden Mieter direkt zugeordnet, ohne die anderen Mieter zu belasten.

 

Wenn Sie die Kosten dem Mieter nicht überwälzen wollen, dann ordnen Sie dieses Aufwandskonto keinem Abrechnungskreis zu.